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Barrierefreie Webseiten – Gesetze und Richtlinien

Barrierefreie Webseiten können von allen Menschen uneingeschränkt verwendet werden – auch von Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen sowie Hör – oder Sehbeeinträchtigungen. Von barrierefreien Webangeboten profitiert auch eine steigende Zahl älter werdender Nutzer.

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) §12 – Barrierefreie Informationstechnik 

Im §12 des BGG werden alle Staatseinrichtungen der Bundes dazu verpflichtet ihre Webseiten und mobilen Anwendungen bis zum 23. Juni 2021 barrierefrei zu gestalten. Das sind u.a. die Webauftritte von Gerichten. Polizeistellen, öffentlichen Krankenhäusern, Universitäten und Bibliotheken. Öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Schulen, Kitas sowie gewerbsmäßigen Anbietern wird es empfohlen.

Die europäische Richtlinie für barrierefreie Webseiten

Auch die EU verpflichtet öffentlichen Stellen. Die Richtlinie wurde im Dezember 2016 veröffentlicht. Alle mobile Anwendungen sollen ab dem 23. Juni 2021, alle Webseiten ab dem 23. September 2020 barrierefrei sein. (Ausnahme Webseiten die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.)

(hier zur PDF-Version November 2019 in englischer Sprache)

Die Internationalen Richtlinien für barrierefreie Webseiten

Die Web Accessibility Initiative (WAI) wurde 1997 gegründet. Die Arbeitsgruppe des World Wide Web Consortium (W3C)veröffentlicht mehrere Richtlinien zur Barrierefreiheit im Internet. Das Hauptbüro des WAI in einem Forschungslabor für Informatik befindet sich in Cambridge im  US-Bundesstaat  Massachusetts. Weitere Büros gibt es in Frankreich, Japan und in China.

MIT Computer Science and Artificial Intelligence Laboratory (CSAIL) des Massachusetts Institute of Technology - Foto Juli 2004 von User:Raul654
MIT Computer Science and Artificial Intelligence Laboratory (CSAIL) des Massachusetts Institute of Technology – Foto Juli 2004 von User:Raul654

Die ersten Richtlinien Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)  kamen im Mai 1999. Knapp 10 Jahre später wurde die zweite Version verabschiedet. Seit Sommer 2018 veröffentlich die Web Accessibility Initiative (WAI) Version 2.1 (WCAG 2.1) mit 4 Prinzipien und 13 Richtlinien.

Bedienbarkeit:

  • Bei einer barrierefreien Webseite sollen alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich sein.
  • Der Benutzer erhält ausreichend Zeit um Inhalte zu lesen und zu benutzen.
  • Die Inhaltsgestaltung darf keine Anfälle hervorrufen
  • Sie soll den Benutzer beim Navigieren und Finden von Inhalten unterstützen.
  • Sie sollte die Bedienung mit verschiedenen Eingabegeräten ermöglichen.

Wahrnehmbarkeit

  • Eine barrierefreie Webseite soll für alle (Nicht-Text-)Inhalte Textalternativen bieten, damit diese in andere Formate geändert werden können (Großschrift, Braille, einfachere Sprache,…)
  • Auch für zeit-basierte Medien sollen Alternativen zur Verfügung stehen.
  • Inhalte sollen anpassbar sein (einfacheres Layout), ohne dass Informationen verloren gehen.
  • Inhalte müssen gut unterscheidbar sein, damit der Benutzer den Inhalt leichter erfassen kann.

Verständlichkeit

  • Bei einer barrierefreien Webseite  ist der Inhalt lesbar und verständlich.
  • Sie sieht vorhersehbar aus und funktioniert.
  • Sie hilft den Benutzern bei der Eingabe, damit sie Fehler vermeiden und korrigieren können.

Robustheit:

  • Eine barrierefreie Webseite ist kompatibel mit aktuellen und zukünftigen Benutzeragenten, einschließlich assistierender Techniken

Weitere Richtlinien und Empfehlungen

Richtlinien für mobile Inhalte ( Mobile Accessibility: How WCAG 2.0 and Other W3C/WAI Guidelines Apply to Mobile),

Empfehlungen für Autorenwerkzeuge (Authoring Tools Accessibility Guidelines (ATAG))

Anforderungen an Browsern und Mediaplayer (User Agent Accessibility Guidelines (UAAG) )

Technische Spezifikationen ARIA (Accessible Rich Internet Applications) für RIAs (Rich Internet Applications) von der Initiative WAI-ARIA (Web Accessibility Initiative – Accessible Rich Internet Applications)

 

mehr zum Thema barrierefreie Webseiten

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales förderte von 2015 bis 2018 das Projekt „BIK für Alle“. Die Webseite informiert über aktuelle internationale Richtlinien und nationale Gesetze. Dort kann man Webangebote mit einem BIK BITV-Test kostenpflichtig auf Barrierefreiheit prüfen lassen.

Eine gutes Beispiel ist die Webseite der Aktion Mensch, die mit dem Angebot „Einfach für Alle“ über ein barrierefreies Internet informiert.

Der Software-Entwickler Markus Lemcke schreibt auf seinem Blog ausführlich über Barrierefreie Informatik.

t3n visualiiert die Richtlinien in einem Artikel „Barrierefreies Webdesign… “ der Webdesignerin Jessy Kösterke anhand von fünf Grafiken.

 

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